FREIe HEIDe Gruppe
Neuruppin-Berlin
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PRESSEMITTEILUNG
Beratungstelle für Fragen des Zivildienstes und der
Totalverweigerung informiert:
Evangelische Offene Jugendarbeit
„Café Hinterhof“
Rudolf-Breitscheid-Straße 38
16816 Neuruppin
Tel. & Fax: 03391/3256
http://www.cafehinterhof.de
E-mail: cafehinterhof@gmx.de
Neuruppin, 01.03.2002
Am 01.01.2002 trat das „Gesetz zur Neuausrichtung der Bundeswehr“ in Kraft. Einige wichtige Veränderungen sollen hier vorgestellt werden.
Grundwehrdienst: Verkürzung von zehn auf neun Monate. Die Dienstzeit kann entweder zusammenhängend oder in Abschnitten geleistet werden. Die Verfügungsbereitschaft (2 Monate nach dem Grundwehrdienst) fällt weg. Alle Abiturienten und Fachhochschulabsolventen werden weiterhin noch im Jahr ihres Abschlusses einberufen. Neu ist die bedarfsgesteuerte Ableistung“ des Wehrdienstes. Der Wehrpflichtige kann nun mit seinem Einverständnis zu einem Wehrdienst in mehreren Abschnitten einberufen werden. Der „abschnittsweise Wehrdienst W9A“ muss bis zum 25. Geburtstag abgeleistet werden.
Musterung: Ab 2002 können Wehrpflichtige mit 16 ein halb gemustert werden. Die zweiwöchige Vorladungspflicht wurde aufgehoben und ermöglicht der Behörde unwillige Musterungsverweigerer ohne Gnadenfrist erneut zu laden. Die Aufschiebende Wirkung bei Widersprüchen gegen den Tauglichkeitsüberprüfungsbescheid wurde abgeschafft. Das ermöglicht der Bundeswehr bei Widerspruchsverfahren trotzdem einzuberufen.
Katastrophen und Zivilschutz: Der Dienst wird von 6 auf 5 Jahre reduziert. Katastrophenschützer unterliegen in Zukunft der Wehrüberwachung, wie Zivis. Das bedeutet das sie trotz ihrer Verpflichtung, gemustert und eingeplant werden können.
Zivildienst: Der Zivildienst wird von 11 auf 10 Monate reduziert. Es ist auch möglich Zivildienst abschnittsweise zu leisten.
P.S. Es steht weiterhin in Aussicht, das mit Wirkung zum 01.08.2002 ein Gesetz verabschiedet wird, in dem das „Freiwillige soziale Jahr“ und das „Freiwillige ökologische Jahr“ unter dem neu geschaffenen § 14 c des ZGD als Möglichkeit der Dienstpflichterfüllung festgeschrieben werden. Einsatzmöglichkeiten werden auf den außerschulischen Jugendbildungsbereich, Sport und Kultur erweitert. KDV Anträge können dann ebenfalls mit 16 ein halb Jahren schon gestellt werden. Einsätze von KDV-verweigerern sind in den neuen Bereichen dann auch international möglich. Der Dienst soll flexibel zwischen 12 und 18 Monaten liegen. (laut Vorlage)
Bleibt zu Wünschen das vor allem das letzte Gesetz nicht auf der Strecke bleibt und wirklich zum 01.08.2002 durch den Bundesrat verabschiedet wird. (aus Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages, Drucksache 910/01, vom 09.11.01, Vorlage für den Bundesrat, „Gesetz zur Neuausrichtung der Bundeswehr“
[Bundeswehrneuausrichtungsgesetz-BwNeuAusrG])
Eckhard Häßler